Konsens zum Thema:
AusländerInnen in Basel - Verantwortung durch
Mitsprache
Gesamtstädtische Konsens-Konferenz; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück)
- Moderation und Assistenz
- Beteiligte Organisationen und
Institutionen
- Ausgangslage und Ziele
- Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Moderation und Assistenz
Christine Hatz und Christine Ziegler
2. Beteiligte Organisationen und
Institutionen
Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige:
Ausländerberatung, Schweizer Arbeiterhilfswerk,
INFOLANKA, Caritas, Justizdepartement: Abteilung Jugend,
Familie und Prävention, Fürsorgeamt: Betreuer
Asylsuchende, Manolya Frauenverein, VertreterInnen der
Innovationswerkstätten MigrantInnen Organisationen.
(Seitenanfang)
3. Ausgangslage und Ziele
MigrantInnen besitzen in der Schweiz auf
eidgenössischer und kantonaler Ebene kein Stimm- und
Wahlrecht (Ausnahme Kantone JU und NE). Es gibt in
Basel-Stadt auch kein öffentliches Forum, in dem
MigrantInnen ihre Anliegen äussern können oder zu
bestimmen Sachgeschäften angehört werden
können.
Auf Quartierebene gibt es weder für MigrantInnen
noch für SchweizerInnen angemessene Formen der
Mitsprache.
Nur wer mitreden kann, kann auch Entscheide mitgestalten
und Verantwortung übernehmen. So fördert
Mitsprache die soziale Integration sowohl von MigrantInnen
wie auch der übrigen Quartier- und StadtbewohnerInnen.
(Seitenanfang)
4. Zusammfassung der Ergebnisse
Projekt 1: Mitsprache auf
Quartierebene
1.
Konsultativabstimmung
Zu den regulären kantonalen Abstimmungen werden
parallele Konsultativabstimmung für in Basel-Stadt seit
mindestens fünf Jahren wohnhafte MigrantInnen
durchgeführt. Damit können einerseits gewisse
Bedenken seitens der einheimischen Bevölkerung gegen
politische Mitbestimmung von MigrantInnen abgebaut werden.
Andererseits erhalten die ausländischen BewohnerInnen
die Gelegenheit, in wichtigen Sachfragen angehört zu
werden.
Das Konzept dieses Vorschlags ist, dass durch
stufenweises Vorgehen die MigrantInnen politisch aktiv
werden. Auf diese Weise wollen die TeilnehmerInnen der
Konsens-Konferenz den Weg ebnen, um einerseits MigrantInnen
in das politische Engagement zu integrieren und um
andererseits eine allfällige spätere
Einführung des kantonalen Wahl- und Stimmrechts
für MigrantInnen zu ermöglichen.
2. Quartierräte
vertreten die Anliegen aller BewoherInnen
Erwünscht ist der Aufbau von Quartierräten in den
Stadtquartieren. Die Quartierräte funktionieren als
Verbindung zwischen Regierung und Quartierbevölkerung.
Sie arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.
(Seitenanfang, Übersicht der
Massnahmen)
Projekt 2: Bildungswesen
Das Quartierprinzip der Primar- und OS-Schulhäuser ist
konsequent zu verwirklichen. Es ist unbedingt auch der
Kindergarten mit einzubeziehen. Dies hat zur Folge, dass
neben der "horizontalen" Prinzip der Schulorganisation (zwei
Jahre Kindergarten, vier Jahre Primarschule, drei Jahre
Orientierungsschule) ein "vertikales" tritt.
Kindergärten, Primarschulhäuser und
Orientierungsschulhaus, die durch dieselben Kinder besucht
werden, bilden eine "Schulgemeinde". Diese Schulgemeinde hat
eine eigene Schulleitung und, um Doppelspurigkeiten und
Kompetenzüberschneidungen zwischen Inspektion und
Elternrat zu vermeiden, eine "Schulpflege" (Aufgabe:
Sicherung des gesetzlichen Rahmens auf den Ebenen
Schulgemeinderekorat und Schulorte).
(Seitenanfang, Übersicht der
Massnahmen)
Projekt 3: Frauen- und
Elternintegration
Neben den Integrationsbestrebungen auf der politischen und
schulischen Ebene sollen Beratungsmöglichkeiten
angepasste Kursangebote und vor allem mit
Kontaktmöglichkeiten zwischen Einheimischen und
Zugewanderten geschaffen werden. So soll die Integration im
Alltag realisiert werden. Eine bessere Integration von den
BewohnerInnen innerhalb eines Quartiers beziehungsweise der
Stadt fördert die Mitverantwortung und erhöht die
Lebensqualität des Wohnumfeldes.
(Seitenanfang, Übersicht der
Massnahmen)
|