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Konsens zum Thema: Grundsätze zur Aufwertung von Strassen als Lebensräume.

Quartier-Konsens-Konferenz Spalen; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück)

  1. Moderation und Assistenz
  2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
  3. Ausgangslage und Ziele
  4. Zusammenfassung der Ergebnisse


1. Moderation und Assistenz
Christoph Koellreuter und Daniel Lehmann Pollheimer

2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
ACS, Firma Amedis, Gewerbeverband, IG Velo, Linsenmann Druck AG, Neutraler Quartierverein Spalen, VCS, TCS und VertreterInnen der Innovationswerkstatt Spalen

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3. Ausgangslage und Ziele
Viele Quartierstrassen mit hohem Bauwert und guter Bausubstanz erreichen ihr mögliches Potential als gesuchte Wohnlagen nur ungenügend. Birmannsgasse, Euler- und Socinstrasse zeigen beispielhaft, wie Quartierstrassen schleichend veröden und nur noch für Verkehrszwecke benutzbar sind. Dies erschwert die Identifikation der BewohnerInnen mit dem Quartier, beeinträchtigt deren Wohlbefinden und den Wert der angrenzenden Wohnungen.

Das Ziel dieser Konsenskonferenz war es, die Quartierstrassen zusammen mit den Hausvorzonen zu einem integralen Bestandteil des Wohnumfeldes aufzuwerten und deren Wohnwert innerhalb der bereits existierenden von Sammelstrassen begrenzten Kammern zu steigern. Dazu sollen die Strassen wieder besser als Lebensraum genutzt und der heute dominierende Verkehr beruhigt werden, so dass dies nach Möglichkeit nicht auf Kosten anderer Strassen geht, sondern auf qualitativen Beruhigungsformen wie z.B. Verlangsamung basiert. Als Teil des städtischen Wohnwerts wird dabei eine gute Durchmischung des Quartiers bezüglich Funktionen (Wohnen, Arbeiten, Gewerbe und Freizeit) und Sozialstruktur betrachtet. Zwar soll die Wohnfunktion Priorität erhalten, die Bedürfnisse des Gewerbes und der Wunsch von NichtquartierbewohnerInnen, das Quartier durchqueren zu können, aber adäquat einbezogen werden.

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4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Teilnehmenden der Konsens-Konferenz Spalen haben sich auf allgemeine Grundsätze für die Gestaltung des Strassenraums geeinigt, aber auch konkrete Vorschläge für die sich im Spalenquartier befindlichen Eulerstrasse, Birmannsgasse und Socinstrasse erarbeitet. Es wurden folgende Punkte verabschiedet:

a. Leitlinien
b. Grundsätze für die Gestaltung des Strassenraums
c. Schaffung einer Schnittstelle zwischen Verwaltung und Quartierbevölkerung und einer institutionalisierten Anhörung
d. Schaffung von "Quartieroasen" mit vereinfachter Nutzung durch die Bevölkerung
e. Parkieren
f. Finanzierung
g. Prozess der Strassenraumgestaltung


a. Leitlinien

  • Strassen sollen sich wieder mehr an den Bedürfnissen der darin lebenden und zirkulierenden Menschen orientieren und weniger am Verkehr.
  • Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der EinwohnerInnen sollen erweitert und Anreize zur Aufwertung des Wohn- und Arbeitsumfeldes geschaffen werden.
  • Stadtplanung und Strassengestaltung wird neu als Dienstleistung für EinwohnerInnen verstanden.

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b. Grundsätze für die Gestaltung des Strassenraums

  • Quartierstrassen in Tempo 30- Zonen und Tempo 50-Strassen in den Quartieren (z.B. Birmannsgasse) sollen mit angepassten gestalterischen Massnahmen so verändert werden, dass es kaum möglich ist, schneller zu fahren als es die vorgegebenen Tempolimiten erlauben, und die FahrzeuglenkerInnen von sich aus nicht schneller fahren.
  • In Quartierstrassen wird nur die Flächen als Verkehrsfläche gestaltet, die der PKW-Verkehr unbedingt benötigt. Die restlichen Freiflächen (Fussgängerstreifen, vor Hofzufahrten, u.ä.) werden gestalterisch dem Fussgängerbereich zugeschlagen. Aufhebung einer strikten Trennung von Verkehrs- und Fussgängerflächen zugunsten von gemischten Flächen Güterumschlagplätze sind möglichst behinderungsfrei zu gestalten.
  • Die Konsens-Konferenz hat konkrete Vorschläge für eine Umgestaltung gemacht.

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c. Schaffung einer Schnittstelle zwischen Verwaltung und Quartierbevölkerung und einer institutionalisierten Anhörung

  • Institutionalisierung einer angemessenen Form von Quartierdemokratie oder Anhörung bei allen Massnahmen, die ein Quartier unmittelbar betreffen (mit Möglichkeit, Ideen beizusteuern und Varianten zu diskutieren).
  • Schaffung einer zentralen Verwaltungs- und Kontaktstelle, die für Planung, Beratung und Umsetzung zuständig ist und den AnwohnerInnen im Sinne einer Dienstleistung zu Verfügung steht (statt der bisherigen Verteilung von Fach- und Entscheidungskompetenzen auf zahlreiche Departemente und Stellen); Bereitstellung eines Leitfadens über Möglichkeiten und Kosten zur Neugestaltung des Strassenraumes.

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d. Schaffung von "Quartieroasen" mit vereinfachter Nutzung durch die Bevölkerung

  • Ermöglichung der Nutzung von bestimmten Strassenfreiflächen («Quartieroasen») für kleinere Feste u.ä. ohne viel Aufwand; Massnahmen zur generellen Vereinfachung der Allmendbenützung durch die Verwaltung (Checkliste «Allmendbenützung leicht gemacht», zentrale Bewilligungsinstanz, Verkürzung der Fristen für Bewilligungen auf wenige Tage (allenfalls verkürztes Verfahren für bestimmte Plätze); Einführung einer bewilligungsfreien Nutzung an speziell definierten Plätzen (allenfalls mit Meldepflicht und/oder zeitlicher Beschränkung).

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e. Parkieren

  • Erhaltung der Parkiermöglichkeiten im Quartier für BewohnerInnen, KundInnen und BesucherInnen. Wertvoller Strassenraum soll jedoch nicht mit Autos belegt oder unnötige Parkplätze gebaut werden. Hierfür sind Anzahl/Bedarf an Parkplätzen im Quartier zu erheben. In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit geprüft werden, unterirdischen Quartierparkings zu schaffen, ohne dass dadurch mehr Verkehr verursacht oder die Zahl der Parkplätze im Quartier erhöht wird.
  • Parkplatzbörse für Parkplatznachfragende und potentielle Anbieter (Freigabe oder Vermietung von teilzeitlich genutzten Parkplätzen (z.B. Einstellhallen der Einkaufszentren) in der restlichen regelmässig freien Zeit).
  • Optimierung der Veloabstellflächen bezüglich Standort, Ästhetik und Funktionalität.
  • Kostengünstige Parkiermöglichkeiten mit guter Anbindung an den ÖV für BerufspendlerInnen.
  • Überprüfung und allfällige Anpassung der betreffenden gesetzlichen Grundlagen.

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f. Finanzierung

  • Der Realisierung von Massnahmen zur besseren Strassenraumgestaltung und Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel soll hohe Priorität eingeräumt werden. Hierfür sind auch Möglichkeiten des Sponsorings für Private und Gewerbetreibende sowie finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für AnwohnerInnen an einer Umgestaltung ihrer Strasse zu prüfen (Motivation durch mögliche Erhöhung des Wertes ihrer Liegenschaft; Anreize z.B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten oder eine zeitliche Bevorzugung bei Umgestaltungsmassnahmen. Es sollen damit jedoch keine speziellen Rechte verbunden sein, bei denen eine gesamtplanerische Perspektive bei der Gestaltung verloren geht (z.B. Privatparkplatz oder Sitzbank vor der Haustür u.ä.)).

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g. Prozess der Strassenraumgestaltung

  • Die Initiative zur Strassenraumgestaltung geht in der Regel von den AnwohnerInnen aus. In stark belasteten Quartieren ist es Aufgabe der Stadt Basel, diese voranzutreiben.
  • Bei anfallenden Strassenbauarbeiten sollen gleichzeitig mögliche Massnahmen zur Strassenraumgestaltung geprüft werden. Hier wie auch bei der Einführung der Tempo 30-Zonen sollen das Quartier und der Ergebnisse der Konsens-Konferenz(en) einbezogen werden..
  • Möglichst rasche Realisierung und spätere Evaluation der Umgestaltung des Strassenraumes im Gebiet von Socinstrasse, Birmannsgasse und Eulerstrasse als Modellfall.

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