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Konsens zum Thema:
Grundsätze zur Aufwertung von Strassen als
Lebensräume.
Quartier-Konsens-Konferenz Spalen; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück)
- Moderation und Assistenz
- Beteiligte Organisationen und
Institutionen
- Ausgangslage und Ziele
- Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Moderation und Assistenz
Christoph Koellreuter und Daniel Lehmann Pollheimer
2. Beteiligte Organisationen und
Institutionen
ACS, Firma Amedis, Gewerbeverband, IG Velo, Linsenmann Druck
AG, Neutraler Quartierverein Spalen, VCS, TCS und
VertreterInnen der Innovationswerkstatt Spalen
(Seitenanfang)
3. Ausgangslage und Ziele
Viele Quartierstrassen mit hohem Bauwert und guter
Bausubstanz erreichen ihr mögliches Potential als
gesuchte Wohnlagen nur ungenügend. Birmannsgasse,
Euler- und Socinstrasse zeigen beispielhaft, wie
Quartierstrassen schleichend veröden und nur noch
für Verkehrszwecke benutzbar sind. Dies erschwert die
Identifikation der BewohnerInnen mit dem Quartier,
beeinträchtigt deren Wohlbefinden und den Wert der
angrenzenden Wohnungen.
Das Ziel dieser Konsenskonferenz war es, die
Quartierstrassen zusammen mit den Hausvorzonen zu einem
integralen Bestandteil des Wohnumfeldes aufzuwerten und
deren Wohnwert innerhalb der bereits existierenden von
Sammelstrassen begrenzten Kammern zu steigern. Dazu sollen
die Strassen wieder besser als Lebensraum genutzt und der
heute dominierende Verkehr beruhigt werden, so dass dies
nach Möglichkeit nicht auf Kosten anderer Strassen
geht, sondern auf qualitativen Beruhigungsformen wie z.B.
Verlangsamung basiert. Als Teil des städtischen
Wohnwerts wird dabei eine gute Durchmischung des Quartiers
bezüglich Funktionen (Wohnen, Arbeiten, Gewerbe und
Freizeit) und Sozialstruktur betrachtet. Zwar soll die
Wohnfunktion Priorität erhalten, die Bedürfnisse
des Gewerbes und der Wunsch von NichtquartierbewohnerInnen,
das Quartier durchqueren zu können, aber adäquat
einbezogen werden.
(Seitenanfang)
4. Zusammenfassung der
Ergebnisse
Die Teilnehmenden der Konsens-Konferenz Spalen haben sich
auf allgemeine Grundsätze für die Gestaltung des
Strassenraums geeinigt, aber auch konkrete Vorschläge
für die sich im Spalenquartier befindlichen
Eulerstrasse, Birmannsgasse und Socinstrasse erarbeitet. Es
wurden folgende Punkte verabschiedet:
- a.
Leitlinien
b. Grundsätze für die Gestaltung
des Strassenraums
c. Schaffung einer Schnittstelle zwischen
Verwaltung und Quartierbevölkerung und einer
institutionalisierten Anhörung
d. Schaffung von "Quartieroasen" mit
vereinfachter Nutzung durch die Bevölkerung
e. Parkieren
f. Finanzierung
g. Prozess der Strassenraumgestaltung
a. Leitlinien
- Strassen sollen sich wieder mehr an
den Bedürfnissen der darin lebenden und
zirkulierenden Menschen orientieren und weniger am
Verkehr.
- Die Handlungs- und
Einflussmöglichkeiten der EinwohnerInnen sollen
erweitert und Anreize zur Aufwertung des Wohn- und
Arbeitsumfeldes geschaffen werden.
- Stadtplanung und Strassengestaltung
wird neu als Dienstleistung für EinwohnerInnen
verstanden.
(Projektübersicht, Seitenanfang)
b. Grundsätze für die Gestaltung des
Strassenraums
- Quartierstrassen in Tempo 30- Zonen
und Tempo 50-Strassen in den Quartieren (z.B.
Birmannsgasse) sollen mit angepassten gestalterischen
Massnahmen so verändert werden, dass es kaum
möglich ist, schneller zu fahren als es die
vorgegebenen Tempolimiten erlauben, und die
FahrzeuglenkerInnen von sich aus nicht schneller
fahren.
- In Quartierstrassen wird nur die
Flächen als Verkehrsfläche gestaltet, die der
PKW-Verkehr unbedingt benötigt. Die restlichen
Freiflächen (Fussgängerstreifen, vor
Hofzufahrten, u.ä.) werden gestalterisch dem
Fussgängerbereich zugeschlagen. Aufhebung einer
strikten Trennung von Verkehrs- und
Fussgängerflächen zugunsten von gemischten
Flächen Güterumschlagplätze sind
möglichst behinderungsfrei zu gestalten.
- Die Konsens-Konferenz hat konkrete
Vorschläge für eine Umgestaltung
gemacht.
(Projektübersicht, Seitenanfang)
c. Schaffung einer Schnittstelle zwischen
Verwaltung und Quartierbevölkerung und einer
institutionalisierten Anhörung
- Institutionalisierung einer
angemessenen Form von Quartierdemokratie oder
Anhörung bei allen Massnahmen, die ein Quartier
unmittelbar betreffen (mit Möglichkeit, Ideen
beizusteuern und Varianten zu diskutieren).
- Schaffung einer zentralen
Verwaltungs- und Kontaktstelle, die für Planung,
Beratung und Umsetzung zuständig ist und den
AnwohnerInnen im Sinne einer Dienstleistung zu
Verfügung steht (statt der bisherigen Verteilung von
Fach- und Entscheidungskompetenzen auf zahlreiche
Departemente und Stellen); Bereitstellung eines
Leitfadens über Möglichkeiten und Kosten zur
Neugestaltung des Strassenraumes.
(Projektübersicht, Seitenanfang)
d. Schaffung von "Quartieroasen" mit vereinfachter
Nutzung durch die Bevölkerung
- Ermöglichung der Nutzung von
bestimmten Strassenfreiflächen
(«Quartieroasen») für kleinere Feste
u.ä. ohne viel Aufwand; Massnahmen zur generellen
Vereinfachung der Allmendbenützung durch die
Verwaltung (Checkliste «Allmendbenützung leicht
gemacht», zentrale Bewilligungsinstanz,
Verkürzung der Fristen für Bewilligungen auf
wenige Tage (allenfalls verkürztes Verfahren
für bestimmte Plätze); Einführung einer
bewilligungsfreien Nutzung an speziell definierten
Plätzen (allenfalls mit Meldepflicht und/oder
zeitlicher Beschränkung).
(Projektübersicht, Seitenanfang)
e. Parkieren
- Erhaltung der
Parkiermöglichkeiten im Quartier für
BewohnerInnen, KundInnen und BesucherInnen. Wertvoller
Strassenraum soll jedoch nicht mit Autos belegt oder
unnötige Parkplätze gebaut werden. Hierfür
sind Anzahl/Bedarf an Parkplätzen im Quartier zu
erheben. In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit
geprüft werden, unterirdischen Quartierparkings zu
schaffen, ohne dass dadurch mehr Verkehr verursacht oder
die Zahl der Parkplätze im Quartier erhöht
wird.
- Parkplatzbörse für
Parkplatznachfragende und potentielle Anbieter (Freigabe
oder Vermietung von teilzeitlich genutzten
Parkplätzen (z.B. Einstellhallen der
Einkaufszentren) in der restlichen regelmässig
freien Zeit).
- Optimierung der
Veloabstellflächen bezüglich Standort,
Ästhetik und Funktionalität.
- Kostengünstige
Parkiermöglichkeiten mit guter Anbindung an den
ÖV für BerufspendlerInnen.
- Überprüfung und
allfällige Anpassung der betreffenden gesetzlichen
Grundlagen.
(Projektübersicht, Seitenanfang)
f. Finanzierung
- Der Realisierung von Massnahmen zur
besseren Strassenraumgestaltung und Bereitstellung der
nötigen finanziellen Mittel soll hohe Priorität
eingeräumt werden. Hierfür sind auch
Möglichkeiten des Sponsorings für Private und
Gewerbetreibende sowie finanzielle
Beteiligungsmöglichkeiten für AnwohnerInnen an
einer Umgestaltung ihrer Strasse zu prüfen
(Motivation durch mögliche Erhöhung des Wertes
ihrer Liegenschaft; Anreize z.B. durch steuerliche
Abzugsmöglichkeiten oder eine zeitliche Bevorzugung
bei Umgestaltungsmassnahmen. Es sollen damit jedoch keine
speziellen Rechte verbunden sein, bei denen eine
gesamtplanerische Perspektive bei der Gestaltung verloren
geht (z.B. Privatparkplatz oder Sitzbank vor der
Haustür u.ä.)).
(Projektübersicht, Seitenanfang)
g. Prozess der Strassenraumgestaltung
- Die Initiative zur
Strassenraumgestaltung geht in der Regel von den
AnwohnerInnen aus. In stark belasteten Quartieren ist es
Aufgabe der Stadt Basel, diese voranzutreiben.
- Bei anfallenden Strassenbauarbeiten
sollen gleichzeitig mögliche Massnahmen zur
Strassenraumgestaltung geprüft werden. Hier wie auch
bei der Einführung der Tempo 30-Zonen sollen das
Quartier und der Ergebnisse der Konsens-Konferenz(en)
einbezogen werden..
- Möglichst rasche Realisierung
und spätere Evaluation der Umgestaltung des
Strassenraumes im Gebiet von Socinstrasse, Birmannsgasse
und Eulerstrasse als Modellfall.
(Projektübersicht, Seitenanfang)
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