Die Konsenskonferenzen
Übersicht:
Innovationswerkstätten
In sogenannten
Innovationswerkstätten
haben von November 1997 bis März 1998 nahezu 1000
EinwohnerInnen des Kantons Basel-Stadt gemeinsam 338
Projektideen
entwickelt.
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Der weitere Verlauf des
Projektes: Konsens-Konferenzen (Konsens-Konferenz) und
"Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel"
Von Juni bis Dezember 1998 führt die WERKSTADT BASEL
unter Mithilfe der Trägerschaften zwei Gemeinde-, 14
Quartier- sowie 11 kantonale Konsens-Konferenzen durch. Ziel
der Konferenzen ist die Ausarbeitung von konsensfähigen
Projekt-Paketen zu einzelnen quartierspezifischen und
gesamtkantonalen Fragen. Dabei sollen stets die vorgegebenen
regierungsrätlichen Zielsetzungen als Massstab angelegt
werden. Auch die Kosten der vorgeschlagenen Projekte sowie
deren Zeithorizont für eine Umsetzung werden von
Interesse sein.
Die Konsens-Konferenzs sind ein Aushandlungspozess. Alle
Beteiligten definieren das genaue Thema und die
Zielsetzungen, für die der Konsens erarbeitet werden
soll. Ziel der Konsens-Konferenzen sind konkrete,
umsetzungsfähige Absprachen, die die
regierungsrätlichen Zielsetzungen der WERKSTADT BASEL
unterstützen und nicht nachträglich von
Interessengruppen blockiert werden.
Im Herbst 1998 prüft der Lenkungsausschuss die
Massnahmenpakete aus den Konsens-Konferenzen und nimmt diese
&endash; falls sie die regierungsrätlichen
Zielsetzungen unterstützen &endash; in das
"Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel" auf.
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TeilnehmerInnen und
Ablauf einer Konsens-Konferenz
An einer Konsens-Konferenz nehmen maximal 15 Personen teil.
Dazu gehören ProjektvertreterInnen aus den
Innovationswerkstätten und für den Konsens
relevante InteressenvertreterInnen sowie ein/e ModeratorIn
und ein/e AssistentIn. Zusätzlich zu den Teilnehmenden
werden ExpertInnen aus der Verwaltung eingeladen.
Eine Konsens-Konferenz besteht aus zwei bis vier
Abendsitzungen (19 bis 23 Uhr) im Abstand von jeweils zwei
Wochen.
In einer ersten Sitzung präzisieren die
InteressenvertreterInnen die gemeinsamen Zielsetzungen.
Diese bilden die Verhandlungsbasis für den Konsens.
Daneben wird bestimmt, welche ExpertInnen aus der Verwaltung
als BeraterInnen eingeladen werden. Den Teilnehmenden steht
ein Liste mit Namen und Funktion zu Verfügung.
Zu den weiteren Sitzungen werden die Fachleute aus der
Verwaltung als BeraterInnen aufgeboten. Diese zwei bis drei
Sitzungen befassen sich mit der Entwicklung eines Konsens
zum vorgelegten Thema. Der/die AssistentIn verfasst nach
jeder Sitzung Beschlussprotokolle und versendet diese nach
Bedarf auch an die ExpertInnen aus der Verwaltung.
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Zeitrahmen
Die Konsens-Konferenz in den Quartieren und Gemeinden
beginnen im Juni und dauern bis Ende August. Die
gesamtstätischen Konsens-Konferenz beginnen nach den
Sommerferien und dauern bis Ende September. Während der
Schulferien finden in der Regel keine Konsens-Konferenz
statt.
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Rolle der Verwaltung in den
Konsens-Konferenzen
Ziel der Konsens-Konferenzen sind direkt umsetzbare
Projekte, die den Vorgaben der Verwaltung entsprechen.
Die ExpertInnen aus der Verwaltung unterstützen die
Teilnehmenden der Konsens-Konferenzen, um die Entwicklung
der Massnahmenpakete so realistisch wie möglich zu
gestalten. Idealerweise beraten diejenigen ExpertInnen aus
der Verwaltung dieselben Themen in den Konsens-Konferenzen,
welche als Dossiers sowieso über ihren Tisch wandern
würden.
Die ExpertInnen aus der Verwaltung greifen auf Wunsch der
TeilnehmerInnen in den Konsens-Prozess ein. Der Konsens muss
unter den Teilnehmenden und nicht zwischen TeilnehmerInnen
und Verwaltung gefunden werden. Die ExpertInnen helfen
jedoch konstruktiv mit, indem sie aufzeigen, welchen
Spielraum z.B. die juristischen und technischen
Rahmenbedingungen erlauben und welche Möglichkeiten
noch nicht ausgeschöpft wurden. Wichtiger als
Gründe zu suchen, die gegen ein Projekt sprechen ist
es, die Realisierung eines Projektes dank ihrem Fachwissen
zu unterstützen.
Es gibt von dieser Regel nur einzelne Ausnahmen: Wenn das
Thema "Einwohnernahe Verwaltung - Verwaltungsnahe
EinwohnerInnen" lautet, sind die VertreterInnen der
Verwaltung als InteressenträgerInnen präsent (z.B.
im Unteren Kleinbasel).
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