Projekt Einwohnerrat (EWR)Beschrieb: Der Kanton soll vermehrt Kompetenzen an das Quartier abtreten. In den Quartieren entstehen deshalb sogenannte Einwohnerräte (EWR): - Alle mündigen Einwohner und Einwohnerinnen sind stimm- und wahlberechtigt. - Der EWR besteht aus einem Quartierparlament (Legislative, Miliz) und 1-2 Quartierstatthalter (Exekutive, Profi). - Der Grosser Rat ist nur noch Kantonsrat (nicht mehr gleichzeitig Gemeinderat wie bisher) und ist primär für die Gesetzgebung und übertgeornete Aufgaben zuständig. - Gemeindekompetenzen werden ausgegliedert: Alles, was sinnvollerweise im Quartier entschieden und erledigt werden kann, wird im EWR entschieden und von den verschiedenen Gruppierungen im Quartier erledigt. - Der EWR erhält Globalbudget, über das er selbst bestimmen kann. - Kantonsrat übernimmt übergeordnete Arbeiten (z.B. übergeordnetes Strassennetz) und verkauft seine Dienste bei Gebrauch an den EWR. Herkunft: Innovationswerkstatt Quartier/Gemeinde: Breite/Lehenmatt Datum: 24.1.98 Schlagworte: EinwohnerInnen-Beteiligung, Regierung, Verwaltung Oberbegriff (Thema): Verwaltung/Mitbestimmung Projektnummer: 1073
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