| 
	         
  
 
    
         
    
             
    
 
    
        | 
         Konsens zum Thema:
         Beeinträchtigung durch den Flugverkehr
         
         Quartier-Konsens-Konferenz Neubad; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück)  
         
         
            - Moderation und Assistenz
            
            
 - Beteiligte Organisationen und
            Institutionen
            
            
 - Ausgangslage und Ziele
            
            
 - Zusammenfassung der Ergebnisse
            
            
 - Übergeordnete Betrachtungen zum
            Thema
         
  
         
         
           
         1. Moderation und Assistenz 
         
         Siegfried Hartnagel und Martin Tereh
         
         2. Beteiligte Organisationen und
         Institutionen 
         
         Crossair, EuroAirport, Flughafendirektion, Schutzverband der
         Bevölkerung um den Flughafen EuroAirport, VCS,
         VertreterInnen der Innovationswerkstätten. 
         
         (Seitenanfang)
          
         
         3. Ausgangslage und Ziele 
         
         Für die EinwohnerInnen von Grossbasel West,
         insbesondere für die Quartiere Neubad, Bruderholz und
         Kannenfeld bedeutet der Flughafenbetrieb und dadurch
         verursachte Gefahren, Lärm- und Luftimmissionen eine
         Beeinträchtigung ihrer Wohn- und Lebensqualität.
         Trotz Flughafenbetrieb muss die Wohnqualität in der
         Region erhalten bleiben. Die Quartiere Neubad, Bruderholz
         und Kannenfeld betrachten die Wohnqualität bedingt
         durch den Fluglärm als nicht gewährleistet. 
         
         Das Ziel der vorgeschlagenen Massnahmen sollen zur
         Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Region
         beitragen. Die Vorschläge erlauben die
         grösstmögliche Sicherheit für die
         AnwohnerInnen, BenützerInnen und Betreiber des
         EuroAirport und sorgt für eine gerechte
         Lastenverteilung (Risiko, Lärm, Schadstoffe) in der
         Region. Dabei sollen die Hauptballungszentren punkto
         Lärm, Immissionen und Risiko entlastet werden. 
         
         (Seitenanfang)
          
         
         4. Zusammfassung der
         Ergebnisse 
         
         Die TeilnehmerInnen und Teilnehmer haben sich auf folgende
         drei Massnahmen geeinigt: 
         
         
            - Massnahme 1:
            Pistenbenutzungskonzept und Überprüfung bzw.
            Neugestaltung der Standard An- und Abflugverfahren.
            
            
 - Massnahme 2: Risikoanalyse
            
            
 - Massnahme 3: Mitsprache der
            betroffenen Bevölkerung
         
  
         
         Massnahme 1: Pistenbenutzungskonzept
         und Überprüfung bzw. Neugestaltung der Standard
         An- und Abflugverfahren 
         
         Die Beteiligten fordern, dass der Regierungsrat an den
         Verwaltungsrat des EuroAirport (EAP) den Antrag stellt, eine
         Gruppe von Fachleuten einzusetzen, die ein neues und
         effizientes Pistenbenutzungskonzept erarbeitet und die den
         Standard des An- und Abflugverfahrens neu gestaltet. Die
         beiden Konzepte sollen entwicklungsfähig bleiben, um
         mit technischen Neuerungen in der Luftfahrt und
         Entwicklungen in der Region schritthalten zu können.
          
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge) 
         
         Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
          
         
         
            - Die Piste 34 (Süd-Nord) auf dem Flughafen ist
            für Landungen nur zu benützen, wenn eine
            Nordwindkomponente von mindestens etwa 18 km/h gegeben
            ist.
            
            
 - Beim Instrumentenanflug ist ein
            grösstmöglicher Gleitwinkel - mindestens aber
            4° - anzustreben, sodass eine
            grösstmögliche Überflugsdistanz
            gewährleistet ist.
            
            
 - Beim Instrumentenanflugverfahren wird zwischen
            Flugzeugen mit und solche ohne sogenannte
            "STOL"-Eigenschaften differenziert. "STOL" steht für
            Short Take-Off and Landing: Das Aufsetzen/Abheben erfolgt
            erst im mittleren Bereich der Piste, da nicht ihre
            gesamte Länge benötigt wird. Flugzeuge, die auf
            diese Weise an-/abfliegen können, müssen so
            aufsetzen bzw. Abheben. Flugzeuge ohne diese
            Eigenschaften benützen den Standardanflug mit
            mindestens 4° Gleitwinkel.
            
            
 - Die bestehende Nachtflugregelung von 22 bis 6 Uhr
            wird durch eine innovative Regelung abgelöst, welche
            den Eigenschaften des Fluglärms Rechnung trägt.
         
         
  
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge) 
         
         Massnahme 2: Risikoanalyse 
         
         Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Land verlangen
         im Zusammenhang mit der Massnahme 1 eine
         Risikoanalyse/-abklärung. Dabei sollen die
         Risikoanalyse und das Pistenbenutzungskonzept bzw. der
         Standard des An- und Abflugverfahrens in einem parallelen,
         koordinierten Prozess entstehen. Die Risikoanalyse
         berücksichtigt sämtliche technisch möglichen
         Flugwege sowie zusätzlich besonders die Direktstarts
         und die chemische Industrie. 
         
         Massnahme 3: Mitsprache der
         betroffenen Bevölkerung 
         
         
            - Die Regierung des Kanton Basel-Stadt veranlasst die
            Einsetzung einer trinationalen Umweltkommission
            EuroAirport (UMKO EAP). Sie ist die einzige beratende,
            repräsentative Kommission für die
            zuständigen Regierungen in der Regio sowie für
            den Verwaltungsrat und die Direktion des EuroAirport
            Basel-Mulhouse-Freiburg in umweltrelevanten und die
            Bevölkerung betreffenden Fragen.
            
            
 - Die UMKO EAP hat das Mandat, über die vom
            Luftverkehr des EuroAirport belasteten Gebiete zu wachen
            und in regelmässigen Abständen über die
            Entwicklung der Luftverkehrs-imissionen und die Belastung
            der Bevölkerung zu berichten. Wo nötig,
            erarbeitet sie Anträge zur Verbesserung der
            Umweltsituation und der Lebensqualität in der Regio.
         
         
  
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge) 
         
         
            - Die neu zu schaffende trinationale UMKO EAP nimmt an
            Beratungen teil (siehe unten). Dadurch wird die
            Mitsprache der betroffenen Bevölkerung
            gewährleistet und eine vertrauensbildende Diskussion
            ermöglicht. Bis zur Einsetzung der UMKO EAP wird
            diese Funktion von den bisher dafür zuständigen
            Kommissionen wahrgenommen.
            
            
 - Die UMKO EAP setzt sich wie folgt zusammen:
         
  
         
          
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge) 
         
         
            - Nomination der Mitglieder: Die VertreterInnen der
            Bevölkerung werden durch die vom Flugverkehr
            betroffenen Gemeinden und Vereine/Verbände
            (Quartierverein, Schutzverband, VCS etc.) delegiert.
            Wirtschafts- und Handelsverbände sowie der
            Flughafen, Fluggesellschaften und das Bundesamt für
            Zivilluftfahrt (BSZL)/ Direction génerale de la
            aviation civil (DGAC) delegieren eine Vertretung in die
            Kommission.
            
            
 - Die Kommission hat folgende Pflichten und Rechte:
         
  
         
         
            - a. Beratung des Verwaltungsrates des EuroAirport.
            
            
- b. Verfassen eines jährlichen Berichtes an die
            Regierungen und Parlamente.
            
            
- c. Die Kommission hat das Recht, dem Verwaltungsrat
            des EuroAirports Anträge zu unterbreiten.
            
            
- d. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, Projekte,
            welche auf die Immissionen und die Lebensqualität
            der Bevölkerung einen Einfluss haben, der Kommission
            vorzulegen und diese dazu anzuhören.
            
            
- e. Von der Kommission können sämtliche
            Daten, die den Flugverkehr betreffen (Messdaten,
            Reklamationen etc.) eingesehen werden.
            
            
- f. Die Kommission wählt einen Präsidenten,
            eine Präsidentin, vorzugsweise eine(n)
            BerufsmoderatorIn.
         
       
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge) 
         
         
            - Mit der Einsetzung der UMKO EAP werden folgende
            Kommissionen ersatzlos aufgelöst: Kantonale
            Fluglärmkommission Basel-Stadt, Begleitkommission
            Umweltcharta und die Commission consultative pour
            l'environment.
            
            
 - Die Regierung veranlasst die möglichst rasche
            Einsetzung der UMKO EAP, damit diese beim neuen
            Pistenbenutzungskonzept bzw. der Neubgestaltung der
            Standard An- und Abflugverfahren bereits mitberaten kann.
         
         
  
         
         Übergeordnete Betrachtungen zum
         Thema 
         
         Die Erörterung folgender Fragen wird von den
         TeilnehmerInnen für wichtig befunden, über
         konkrete diesbezügliche Massnahmen konnte jedoch kein
         Konsens erreicht werden: 
         
         
            - Wie könnte 'nachhaltiger' Luftverkehr aussehen?
            
            
 - Wo liegen die Grenzen im Luftverkehr?
            
            
 - In welchem Ausmass sind externe Kosten zu
            internalisieren?
            
            
 - Wie kann der Verbrauch fossiler Energieträger
            stabilisiert bzw. reduziert werden?
            
            
 - Welche Alternativen zum Luftverkehr sind
            realisierbar?
            
            
 - Wo liegen die Grenzen des Bedürfnisses nach
            Mobilität?
            
            
 - Schliesslich bestand keine Einigkeit zum Thema
            Direktstarts und zur Frage, wie die Gesamtbelastung der
            Region sich weiterentwickeln soll: Der Forderung nach
            einer Stabilisierung der Imissionsbelastung mindestens
            auf dem heutigen Stand stehen die Grenzwerte der
            Umweltschutzgesetzgebung als Emissionsplatfond
            gegenüber.
         
  
         
         (Seitenanfang, Übersicht über
         Vorschläge)
        |