Die Konsenskonferenzen
         
         Übersicht: 
         
         
         
         
           
         Innovationswerkstätten 
         
         In sogenannten
         Innovationswerkstätten
         haben von November 1997 bis März 1998 nahezu 1000
         EinwohnerInnen des Kantons Basel-Stadt gemeinsam 338
         Projektideen
         entwickelt.
         
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         Der weitere Verlauf des
         Projektes: Konsens-Konferenzen (Konsens-Konferenz) und
         "Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel"  
         
         Von Juni bis Dezember 1998 führt die WERKSTADT BASEL
         unter Mithilfe der Trägerschaften zwei Gemeinde-, 14
         Quartier- sowie 11 kantonale Konsens-Konferenzen durch. Ziel
         der Konferenzen ist die Ausarbeitung von konsensfähigen
         Projekt-Paketen zu einzelnen quartierspezifischen und
         gesamtkantonalen Fragen. Dabei sollen stets die vorgegebenen
         regierungsrätlichen Zielsetzungen als Massstab angelegt
         werden. Auch die Kosten der vorgeschlagenen Projekte sowie
         deren Zeithorizont für eine Umsetzung werden von
         Interesse sein. 
         
         Die Konsens-Konferenzs sind ein Aushandlungspozess. Alle
         Beteiligten definieren das genaue Thema und die
         Zielsetzungen, für die der Konsens erarbeitet werden
         soll. Ziel der Konsens-Konferenzen sind konkrete,
         umsetzungsfähige Absprachen, die die
         regierungsrätlichen Zielsetzungen der WERKSTADT BASEL
         unterstützen und nicht nachträglich von
         Interessengruppen blockiert werden. 
         
         Im Herbst 1998 prüft der Lenkungsausschuss die
         Massnahmenpakete aus den Konsens-Konferenzen und nimmt diese
         &endash; falls sie die regierungsrätlichen
         Zielsetzungen unterstützen &endash; in das
         "Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel" auf. 
         
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         TeilnehmerInnen und
         Ablauf einer Konsens-Konferenz 
         
         An einer Konsens-Konferenz nehmen maximal 15 Personen teil.
         Dazu gehören ProjektvertreterInnen aus den
         Innovationswerkstätten und für den Konsens
         relevante InteressenvertreterInnen sowie ein/e ModeratorIn
         und ein/e AssistentIn. Zusätzlich zu den Teilnehmenden
         werden ExpertInnen aus der Verwaltung eingeladen. 
         
         Eine Konsens-Konferenz besteht aus zwei bis vier
         Abendsitzungen (19 bis 23 Uhr) im Abstand von jeweils zwei
         Wochen. 
         
         In einer ersten Sitzung präzisieren die
         InteressenvertreterInnen die gemeinsamen Zielsetzungen.
         Diese bilden die Verhandlungsbasis für den Konsens.
         Daneben wird bestimmt, welche ExpertInnen aus der Verwaltung
         als BeraterInnen eingeladen werden. Den Teilnehmenden steht
         ein Liste mit Namen und Funktion zu Verfügung. 
         
         Zu den weiteren Sitzungen werden die Fachleute aus der
         Verwaltung als BeraterInnen aufgeboten. Diese zwei bis drei
         Sitzungen befassen sich mit der Entwicklung eines Konsens
         zum vorgelegten Thema. Der/die AssistentIn verfasst nach
         jeder Sitzung Beschlussprotokolle und versendet diese nach
         Bedarf auch an die ExpertInnen aus der Verwaltung. 
         
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         Zeitrahmen 
         
         Die Konsens-Konferenz in den Quartieren und Gemeinden
         beginnen im Juni und dauern bis Ende August. Die
         gesamtstätischen Konsens-Konferenz beginnen nach den
         Sommerferien und dauern bis Ende September. Während der
         Schulferien finden in der Regel keine Konsens-Konferenz
         statt. 
         
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         Rolle der Verwaltung in den
         Konsens-Konferenzen 
         
         Ziel der Konsens-Konferenzen sind direkt umsetzbare
         Projekte, die den Vorgaben der Verwaltung entsprechen. 
         
         Die ExpertInnen aus der Verwaltung unterstützen die
         Teilnehmenden der Konsens-Konferenzen, um die Entwicklung
         der Massnahmenpakete so realistisch wie möglich zu
         gestalten. Idealerweise beraten diejenigen ExpertInnen aus
         der Verwaltung dieselben Themen in den Konsens-Konferenzen,
         welche als Dossiers sowieso über ihren Tisch wandern
         würden. 
         
         Die ExpertInnen aus der Verwaltung greifen auf Wunsch der
         TeilnehmerInnen in den Konsens-Prozess ein. Der Konsens muss
         unter den Teilnehmenden und nicht zwischen TeilnehmerInnen
         und Verwaltung gefunden werden. Die ExpertInnen helfen
         jedoch konstruktiv mit, indem sie aufzeigen, welchen
         Spielraum z.B. die juristischen und technischen
         Rahmenbedingungen erlauben und welche Möglichkeiten
         noch nicht ausgeschöpft wurden. Wichtiger als
         Gründe zu suchen, die gegen ein Projekt sprechen ist
         es, die Realisierung eines Projektes dank ihrem Fachwissen
         zu unterstützen. 
         
         Es gibt von dieser Regel nur einzelne Ausnahmen: Wenn das
         Thema "Einwohnernahe Verwaltung - Verwaltungsnahe
         EinwohnerInnen" lautet, sind die VertreterInnen der
         Verwaltung als InteressenträgerInnen präsent (z.B.
         im Unteren Kleinbasel). 
         
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